Ines Rost • 11. September 2026

Die Kurfürsten

Es gab sie zwischen Ende des 13. und Anfang des 19. Jahrhunderts. Sie waren die mächtigsten Männer des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und hatten damit besondere Rechte und Verpflichtungen.


Wieso „Kurfürst“?

Der Begriff Kurfürst setzt sich aus den Worten „Kur“ und „Fürste“ zusammen. Der Begriff „Kur“ oder „Kure“ stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet Wahl. Das Wort „Fürste“ stammt aus dem Althochdeutschen und steht für den „Vordersten“. Daraus ergibt sich ein Herrscher eines Gebietes, der wählen darf.

 

Warum gab es die Kurfürsten und was war die Goldene Bulle?

Im 13. Jahrhundert bestand das Heilige Römische Reich aus vielen kleinen Fürstentümern. Jeder dieser Fürsten hatte das Recht, den König (später den Kaiser) des Reiches zu wählen. Das wollte unter anderem Rudolf von Habsburg zu seinen Gunsten ausnutzen, was zu Doppelwahlen und Unruhen führte. Zudem führte der Einfluss des Papstes zu Uneinigkeit. Kaiser Karl IV. ging dagegen vor und erließ 1356 mit der Goldenen Bulle ein Gesetz, das die zukünftigen Wahlen und die Stellungen der Kurfürsten regelte.

 

Wie viele Kurfürsten gab es und wer war Kurfürst?

Die Goldene Bulle beinhaltete, wer die Kurfürsten waren und welche Rechte und Pflichten sie hatten. Zu den – zunächst sieben – Kurfürsten gehörten die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln als kirchliche Vertreter sowie vier weltliche Regenten. Diese waren der König von Böhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Markgraf von Brandenburg und der Herzog von Sachsen. Sie alle trugen fortan den Titel Kurfürst.

Die Kurfürsten waren die mächtigsten Männer des Reiches und durften den König bzw. Kaiser wählen. In der Goldenen Bulle wurde festgehalten, dass die feste Reihenfolge der Abstimmung einzuhalten ist. Dieser Reihenfolge nach stimmten die Kurfürsten von Trier, Köln, Böhmen, Pfalz, Sachsen, Brandenburg und Mainz nacheinander ab. Für sie alle galt zudem, dass ihr Titel vererbt und das Herrschaftsgebiet nicht geteilt werden durfte. Außerdem hatten sie das Recht, Zölle zu erheben, Münzen zu prägen, Bodenschätze abzubauen (Bergrecht) und das Privileg, dass keiner seiner Untertanen vor ein Gericht außerhalb seines Fürstentums berufen werden durfte und diese auch kein auswärtiges Gericht anflehen durfte.

Die Goldene Bulle regelt zudem den Rang der einzelnen Kurfürsten und die feste Sitzordnung bei offiziellen Zusammenkünften. Auch wer was in der Zeit zwischen dem Tod des Königs/ Kaisers und der Wahl des neuen Regenten tun durfte oder musste.

Die Kurfürsten hatten daneben noch Erzämter, die sie begleiteten. Diese Ämter waren symbolisch und wurden von den Kurfürsten zu den Krönungsfeierlichkeiten und offiziellen Hoftagen ausgeübt.


So unterlag

– dem Erzbischof von Mainz als Geistlichem der deutschen Gebiete (per Germaniam)

– dem Erzbischof von Trier als Geistlichem von Burgund (per Galliam)

– dem Erzbischof von Köln als Geistlichem von Italien (per Italicam)

– dem König von Böhmen die Weinberge und Getränke (Schenk)

– dem Pfalzgraf bei Rhein Beaufsichtigung des Haushaltes inklusive Küche und Tafel (Truchsess)

– dem Markgrafen von Brandenburg die Kämmerei und damit die Einnahmen des Königs/Kaisers (Schatzmeister)

– dem Herzog von Sachsen als Stellvertreter des Königs/Kaisers das Militär (Marschall)

Diese Handhabung und Bezeichnung der Ämter lehnten sich an die des ländlichen fränkischen Hofes an.

Die Ordnung bestand – mit der Ausnahme der Hussitenkriege (1419–1436), in der der Kurfürst von Böhmen vorübergehend ausschied – bis zum Dreißigjährigen Krieg. In den Kriegsjahren kamen der Herzog von Bayern (1623) und der Herzog von Braunschweig-Lüneburg (1692) dazu. Selbst nach der Reformation und der Entstehung der katholischen und protestantischen Kirche existierte das Kollegium der Kurfürsten – mit sechs katholischen und drei protestantischen Kurfürsten – weiter. Weitere Änderungen gab es durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803. Mit der Gründung des Rheinbundes 1806 löste man die Ordnung der Kurfürsten auf.

Diese Kurfürsten waren:

– Erzbischof von Mainz

– Erzbischof von Trier

– Erzbischof von Köln

– König von Böhmen (von etwa 1400 bis 1708 ruhte die Kur)

– Graf von Pfalz (bis 1622; 1710 – 1714 und 1777 – 1806); sonst König von Bayern

– König von Sachsen

– König von Brandenburg

– Pfalzgraf von Rhein (1648/1654 – 1710; 1714 – 1777)

– Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover) (ab 1710/1718; 1692 welfischer Herzog; 1710 erhielt Hannover das Amt;

– König von Württemberg (seit 1803)

– Herzog von Baden (seit 1803)

– Landgraf von Hessen (seit 1803)

– Herzog von Salzburg (1803 – 1805; bis 1806 Würzburg)


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