Ines Rost • 7. Oktober 2026

Städte und ihr Recht, eine Stadt zu sein

Bereits im 1. Jahrtausend vor Christus gab es in Griechenland Städte. So ist die Stadt Argos etwa 7000 Jahre alt. Die Römer brachten die Siedlungsweise in die Gebiete nördlich der Alpen. Nach dem Verfall des Römischen Reiches übernahmen die neuen Herrscher des Gebietes Städte, wie zum Beispiel Köln, Trier, Paris, Lyon, London oder York. Erst ab dem 10. Jahrhundert entstanden hier Städte aus kleinen Siedlungen in der Nähe von Pfalzen und Klöstern, oder man plante sie.


Was ist eine Stadt?

Wenn sich viele Menschen auf einem kleinen Raum ansiedeln, entsteht eine Stadt. So könnte man es kurz beschreiben, aber da gibt es noch mehr Dinge, die eine Stadt zu einer Stadt machen. Dazu kommt noch das Recht, eine Stadt zu sein.

 

Ab dem 10. Jahrhundert entstanden in Europa – nach den römischen – wieder Städte. Sie dienten mit einem Markt als Handelsorte. Dazu siedelten sich die verschiedensten Handwerke an solch einem Ort an. In einer Stadt lebten somit Bürger, Händler und Handwerker und es entstanden die unterschiedlichen Sichten, die sich auf alle Bereiche der Gemeinschaft (Kultur, Wirtschaft, Religion und Politik) auswirkten. Die Städte lagen zwar immer noch in dem Hoheitsgebiet der Landesherren, verwalteten sich durch einen Stadtherren aber selbst. Dieser Stadtherr wurde vom Landesherrn ernannt bzw. eingesetzt.

 

Im 13. Jahrhundert schlossen sich Städte zusammen und bildeten sogenannte Städtebünde. Der bekannteste ist wohl die Hanse im Norden Deutschlands. Daneben gab es zum Beispiel noch den Oberlausitzer Sechsstädtebund (1346 – 1547) oder den Rheinischen Bund (ab 1254).

 

Der im 17. und 18. Jahrhundert herrschende Absolutismus nahm den Städten die Freiheit der Selbstverwaltung. Mit der Erlassung der Preußischen Städteordnung 1808 erhielten die Städte sie wieder. Heute unterscheidet man die Städte nach der Einwohnerzahl zwischen Klein-, Mittel- und Großstädten.

 

Die Struktur einer Stadt

In der Mitte befand (und befindet) sich der Markt mit einem Brunnen. Darum errichtete man die wichtigsten Gebäude, etwa die Kirche und das Rathaus. Die betuchten Bürger – wie zum Beispiel Ratsherren und erfolgreiche Händler – hatten ebenfalls ihre Häuser direkt am Markt. Manchmal findet man am Markt auch den Herrschersitz in Form eines Schlosses oder einer Burg und ein Zunft- oder Gildenhaus. Umgeben war solch eine Stadt mit einer Stadtmauer zum Schutz. Die Straßen verlaufen unregelmäßig vom Markt auf die Stadtbefestigung und damit auch auf die Stadttore zu.

 

Von der Stadtmitte bis zur Stadtmauer verringerte sich meist das Einkommen und Ansehen der Stadtbewohner. Die Stadtmauer bildete im Mittelalter nicht nur die Stadtgrenze, sie diente auch als Schutz. Dafür hatten die Mauern in regelmäßigen Abständen Wachtürme und Stadttore an den Zufahrtsstraßen. In den sogenannten Festungsstädten waren die Mauern als Verteidigungsanlagen errichtet und unter anderem mit Schießscharten ausgerüstet. Durch den begrenzten Platz innerhalb der Stadtmauern und die stetig wachsende Einwohnerzahl wurden die Häuser eng aneinander gebaut und es entstanden die kleinen Gassen. Zum Stadtbild gehörten auch ein Friedhof und ein Richtplatz, der außerhalb der Stadt lag.

 

Neben den gewachsenen Städten gibt es bereits seit der Antike geplante Städte. Sie weisen eine regelmäßige, meist quadratisch angelegte Struktur von Häuserblöcken und Straßen auf. Diese einzelnen oder auch mehreren Blöcke waren dabei für bestimmt Dinge oder Bevölkerungsschichten vorgesehen. So gab es „Bezirke“, in denen kulturelle oder verwaltungstechnische Einrichtungen angesiedelt waren. Bei den Bevölkerungsschichten galt – auch in einer geplanten Stadt – die Devise: Je weiter vom Zentrum entfernt, desto ärmer waren die Einwohner.

 

Mit der Industrialisierung – Mitte des 19. Jahrhunderts – veränderte sich das Bild der Städte. Nun gehörten Fabriken mit großen Schornsteinen und die Eisenbahn mit Bahnhöfen zum Alltag der Städte. Viele Menschen fanden in den Fabriken Arbeit und zogen deshalb dorthin. Das bedeutete aber auch mehr Wohnraum, der geschaffen werden musste. Deshalb ließ man Wohnblöcke mit geräumigen Wohnungen, die eine gute hygienische Ausstattung hatten und bezahlbar waren, bauen. So entstanden in vielen Städten weitere Stadtviertel und Vorstädte.

 

Mit dem rasanten Wachstum der Städte verschwanden vielerorts Grünanlagen, Parks und öffentliche Gärten. Ab Ende des 19. Jahrhunderts begann man deshalb, sogenannte Schrebergärten und Gartenstädte anzulegen. Sie dienten neben der Erholung auch der Selbstversorgung mit Obst und Gemüse. Zum neuen Stadtbild gehörten auch Bildungs- und Kultureinrichtungen – wie Bibliotheken, Theater und später Kinos –, die für jeden zugänglich waren. Mit der Zeit nahmen solche Dinge wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Abwasserversorgung, Müllentsorgung und Straßenbahnen in den Städten Einzug.

 

Stadtrecht als Privileg

Ab dem 12. Jahrhundert wurde von den Landesherren das Stadtrecht verliehen. Zu den wichtigsten Privilegien gehörten:

  • das Marktrecht, damit durften Markttage abgehalten und gehandelt werden
  • das Zollrecht, das das Verzollen der Waren ermöglichte
  • Befestigungsrecht, das es erlaubte, eine Stadtmauer mit Wachtürmen zu errichten
  • einen Rat zu gründen, dieser regelte das Zusammenleben der Bewohner der Stadtbefestigung
  • Gerichtshaltung, die Städte hatten das Recht Gericht zu halten, dies geschah durch den Rat oder mit einem Schöppenstuhl

 

Das Stadtrecht machte auch die Gründung von Organisationen, in denen sich Handwerker oder Händler zusammenschlossen, möglich. Die Bezeichnung einer solchen Organisation kann sich von Region zu Region unterscheiden. Die bekanntesten sind Zünfte, Innung, Gilde oder Einung. In ihnen schlossen sich Handwerker bzw. Händler des gleichen Gewerbe zusammen. Diese Zünfte regelten unter anderen wie viele Meister des jeweiligen Handwerkes es in einer Stadt geben durfte. Außerdem wurden hier auch die Rechte und Pflichten der Gesellen und Lehrlinge geregelt. Die Zünfte kümmerten sich aber auch - im Todesfall des Mitgliedes - um seine Hinterbliebenen.

 

Neben den Handwerkern, Händlern und Angestellten (z.B. Diener) lebten in den Städten auch Arme und Bettler. Diese „Mischung“ entstand oft durch die Zuwanderung. Im Mittelalter galt „Stadtluft macht frei“ und so entschieden sich viele Menschen in die Stadt zu ziehen und lösten damit die Bindung zu ihrem Feudalherren – sie waren damit frei. Doch nicht jeder von ihnen schaffte es sich von dem Lohn als Diener oder Tagelöhner zu ernähren und musste betteln.

 

Mit der Entstehung der Städte wurde das Zusammenleben der Bewohner sowie grundlegende Rechte einer Stadt mit dem verliehenen Stadtrecht geregelt. Regional unterschied man dabei zwischen dem Lübischen und dem Magdeburger Recht.

 

                                                                       Lübisches Recht                                                   Magdeburger Recht

Schriftlich festgehalten                                          Lübischen Fragment (13. Jahrhundert)               Sachsenspiegel (13. Jahrhundert)

Geografische Anwendung                                      Ostseeraum                                                           Mittel- und Osteuropa

Wirtschaft                                                                Erbrecht (Erbmasse nicht teilen)                        Markt- und Kaufmannsrecht                     

                                                                                  Schiffrecht (Seehandel)

Rechtsprechung                                                      durch den Rat                                                        durch den Rat und Schöppenstuhl

Besonderheit                                                           Zusammenarbeit mit der Hanse                          bürgerliche Freiheiten und städtische 

                                                                                                                                                                   Selbstverwaltung

erste Stadt mit diesem Recht                               1143 Lübeck                                                             1145 Stendal

 


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